Czyste Powietrze (Saubere Luft) programm

Kofinanzierung neuer Wärmequellen und thermische Modernisierung von Einfamilienhäusern.

Im Rahmen des Programms implementierte Installationen​:

  • Installation von Wärmepumpen
  • Installation von Gas-Brennwertkesseln
  • Montage einer mechanischen Lüftungsanlage
  • Photovoltaikanlagen
  • Projekte und Audits

Für Kunden von ZCI PAJOS bieten wir umfassende Beratung zur Kofinanzierung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.

 

Sehen Sie sich die vollständigen Anweisungen zum Ausfüllen des Antrags an (auf Polnisch):

Der erste Teil des Programms für Begünstigte mit Anspruch auf die Grundzuschussstufe

Formen der Kofinanzierung

  1. gewähren
  2. Zuschuss für eine teilweise Rückzahlung des Kapitals eines Bankdarlehens

 

Arten der unterstützten Aktivitäten zusammen mit den Höchstbeträgen der Kofinanzierung

Option 1

Projekt, das die Demontage einer ineffektiven Festbrennstoff-Wärmequelle und den Kauf und die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe oder einer Erdwärmepumpe zum Heizen oder Heizen und Warmwasser umfasst.

Zusätzlich können sie gemacht werden (es ist erlaubt, mehr als ein Element aus dem Bereich auszuwählen):
– Demontage, Kauf und Montage einer neuen Zentralheizungs- oder Warmwasseranlage (einschließlich Sonnenkollektoren),

– Kauf und Installation von Photovoltaik-Mikroanlagen,

– Kauf und Installation einer mechanischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung,

– Kauf und Einbau von Isolierungen für Gebäudetrennwände, Fenster, Außentüren, Garagentore / Tore (einschließlich Demontage),

– Dokumentation zu obigem Geltungsbereich: Energieaudit (sofern Wärmedämmung von Gebäudewänden durchgeführt wird), Planungsdokumentation, Gutachten.

Maximaler Zuschussbetrag:

– 25.000 PLN – wenn das Projekt keine Photovoltaik-Mikroinstallation umfasst

– 30.000 PLN – für ein Projekt mit einer Photovoltaik-Mikroinstallation

 

Option 2

Ein Projekt, das die Demontage einer ineffektiven Festbrennstoff-Wärmequelle beinhaltet und:

– Kauf und Installation einer anderen als der in Option 1 (oben) genannten Wärmequelle zum Heizen oder Heizen und Brauchwarmwasser, oder

-Kauf und Installation eines Gaskesselraums im Sinne von Anhang 2 des Programms.

Zusätzlich können sie gemacht werden (es ist erlaubt, mehr als ein Element aus dem Bereich auszuwählen):

– Demontage, Kauf und Montage einer neuen Zentralheizungs- oder Warmwasseranlage (einschließlich Sonnenkollektoren, Wärmepumpen nur für Warmwasser)

– Kauf und Installation von Photovoltaik-Mikroanlagen,

– Kauf und Installation einer mechanischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung,

– Kauf und Einbau von Isolierungen für Gebäudetrennwände, Fenster, Außentüren, Garagentore / Tore (einschließlich Demontage),

– Dokumentation zu obigem Geltungsbereich: Energieaudit (sofern Wärmedämmung von Gebäudewänden durchgeführt wird), Planungsdokumentation, Gutachten

Maximaler Zuschussbetrag:

– 20.000 PLN – wenn das Projekt keine Photovoltaik-Mikroinstallation umfasst

– 25.000 PLN – für ein Projekt mit einer Photovoltaik-Mikroinstallation

 

Option 3

Ein Projekt, das nicht den Ersatz einer Wärmequelle durch feste Brennstoffe durch eine neue Wärmequelle beinhaltet und umfasst (es ist erlaubt, mehr als ein Element aus dem Geltungsbereich auszuwählen):

– Kauf und Installation einer mechanischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung,

– Kauf und Einbau von Isolierungen für Gebäudetrennwände, Fenster, Außentüren, Garagentore / Tore (einschließlich Demontage),

– Erstellung der Dokumentation zum oben genannten Geltungsbereich: Energieaudit (sofern Wärmedämmung von Gebäudewänden durchgeführt wird), Planungsdokumentation, Gutachten.

Maximaler Zuschussbetrag:

– 10.000 PLN

 

Begünstigte

Der Begünstigte ist eine natürliche Person, die Eigentümer / Miteigentümer eines Einfamilienwohngebäudes oder eines in einem Einfamiliengebäude abgetrennten Wohngebäudes mit einem separaten Grund- und Hypothekenregister mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 100.000 PLN ist,

1) bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuer, die in der zuletzt eingereichten Steuererklärung gemäß dem Einkommensteuergesetz angegeben ist;

2) behoben:

  • in Übereinstimmung mit den Werten, die in der Anlage zur Mitteilung des für Familienangelegenheiten zuständigen Ministers über die Höhe der Einkünfte für ein bestimmtes Jahr aus steuerpflichtigen Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen über die pauschale Einkommensteuer auf bestimmte natürliche Einkünfte angegeben sind Personen, gültig am Tag der Antragstellung und
  • auf der Grundlage von Dokumenten, die die Höhe des erzielten Einkommens bestätigen und Informationen über die Höhe des Einkommens und den Steuersatz oder die Höhe der gezahlten Einkommensteuer in dem in der oben genannten Mitteilung des Ministers angegebenen Jahr enthalten;

3) für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes unter der Annahme, dass 1 Umstellung ha Jahreseinnahmen in Höhe der jährlich durch Bekanntmachung des Präsidenten des Statistischen Zentralamtes auf Grund des jeweils gültigen Agrarsteuergesetzes bekannt gegebenen Einkünfte erzielt der Einreichung des Antrags auf Kofinanzierung;

4) unterliegen nicht der Besteuerung auf der Grundlage der Bestimmungen über die persönliche Einkommensteuer und fallen nach Art in den Katalog in Art. 3 lit. c) das Gesetz über Familienleistungen, das im Kalenderjahr vor dem Jahr der Einreichung des Antrags auf Kofinanzierung erreicht wurde, wie im entsprechenden Dokument angegeben.

Im Falle der Erzielung von Einkünften aus verschiedenen oben unter Punkt 1) -4), das Einkommen wird zusammengezählt, aber die Summe darf 100.000 PLN nicht überschreiten.

Teil zwei des Programms für Begünstigte mit Anspruch auf die erhöhte Kofinanzierung (die Rekrutierung für diesen Teil wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben)

Formen der Kofinanzierung

1. Zuschuss;
2. Darlehen für Kommunen als ergänzende Finanzierung für die Leistungsempfänger;
3. Zuschuss zur teilweisen Rückzahlung des Kapitals eines Bankdarlehens.

Arten der unterstützten Aktivitäten zusammen mit den Höchstbeträgen der Kofinanzierung

Option 1

Ein Projekt, das die Demontage einer ineffektiven Festbrennstoff-Wärmequelle beinhaltet und:
– Kauf und Installation einer Wärmequelle zum Heizen oder Heizen und Brauchwarmwasser, oder
– Kauf und Installation eines Gaskesselraums im Sinne von Anhang 2a des Programms.
Zusätzlich können sie gemacht werden (es ist erlaubt, mehr als ein Element aus dem Bereich auszuwählen):
– Demontage, Kauf und Montage einer neuen Zentralheizungs- oder Warmwasseranlage (einschließlich Sonnenkollektoren, Wärmepumpen nur für Warmwasser),
– Kauf und Installation von Photovoltaik-Mikroanlagen,
– Kauf und Installation einer mechanischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung,
– Kauf und Einbau von Isolierungen für Gebäudetrennwände, Fenster, Außentüren, Garagentore / Tore (einschließlich Demontage),
– Dokumentation zu obigem Geltungsbereich: Energieaudit (sofern Wärmedämmung von Gebäudewänden durchgeführt wird), Planungsdokumentation, Gutachten.

Maximaler Zuschussbetrag:
– 32.000 PLN – wenn das Projekt keine Photovoltaik-Mikroinstallation umfasst
– 37.000 PLN – für ein Projekt mit einer Photovoltaik-Mikroinstallation

Option 2

Ein Projekt, das nicht den Ersatz einer Wärmequelle durch feste Brennstoffe durch eine neue Wärmequelle beinhaltet und umfasst (es ist erlaubt, mehr als ein Element aus dem Geltungsbereich auszuwählen):
– Kauf und Installation einer mechanischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung,
– Kauf und Einbau von Isolierungen für Gebäudetrennwände, Fenster, Außentüren, Garagentore / Tore (einschließlich Demontage),
– Erstellung der Dokumentation zum oben genannten Geltungsbereich: Energieaudit (sofern Wärmedämmung von Gebäudewänden durchgeführt wird), Planungsdokumentation, Gutachten.

Maximaler Zuschussbetrag:
– 15.000 PLN

Begünstigte

1. Der Begünstigte ist eine natürliche Person, die gemeinsam die folgenden Bedingungen erfüllt:

1) Eigentümer / Miteigentümer eines Einfamilienwohnhauses oder einer in einem Einfamilienhaus abgetrennten Wohnanlage mit getrenntem Grund- und Hypothekenregister ist;
2) das durchschnittliche monatliche Einkommen pro Haushaltsmitglied, das in der Bescheinigung gemäß Art. 411 Absatz. 10g des Gesetzes (in Vorbereitung) – Umweltschutzgesetz, den Betrag nicht überschreitet:
a) 1.400 PLN in einem Mehrpersonenhaushalt,
b) 1.960 PLN in einem Einpersonenhaushalt.

Bei der Ausübung eines Gewerbes darf das Jahreseinkommen der unter Nummer 1 genannten Person aus nichtlandwirtschaftlicher Geschäftstätigkeit für das Kalenderjahr, für das das in der oben genannten Bescheinigung angegebene durchschnittliche Monatseinkommen festgestellt wurde, das Dreißigfache nicht übersteigen Mindestbetrag Arbeitsvergütung gemäß der Verordnung des Ministerrates, die im Dezember des Jahres vor dem Jahr der Einreichung des Förderantrags in Kraft ist.

Höchstzuschüsse für einzelne Kategorien förderfähiger Kosten

Wie bewerbe ich mich?

1. Anträge sind beim Woiwodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (WFOŚiGW) einzureichen, der das Gebiet der Woiwodschaft abdeckt, in dem sich das Gebäude / die Wohneinheit befindet.
2. Das aktuell gültige Antragsformular mit Anlagen und Ausfüllhinweisen ist erhältlich:
1) im Begünstigtenportal, also der Internetanwendung auf den Webseiten der wfosigw bzw
2) auf der Website „gov.pl“ (dieser Dienst wird Ende Mai/Juni 2020 aktiviert).
3. Bewerbungen werden in elektronischer Form eingereicht:
1) über die Internetanwendung, d. h. das auf der Website der jeweiligen wfosigw verfügbare Begünstigtenportal, oder
2) über die Website „gov.pl“ (dieser Dienst wird Ende Mai/Juni 2020 aktiviert).
4. Vor der Einreichung des Antrags über das Begünstigtenportal registriert der Antragsteller ein Konto auf diesem Portal. Mit der Kontoregistrierung können Sie das elektronische Formular des Antragsformulars herunterladen. Der heruntergeladene Antrag in elektronischer Form ist auszufüllen und über das Begünstigtenportal an die zuständige wfosigw zu senden, vorbehaltlich des folgenden Punktes.
5. Der Antragsteller, der den Antrag über das Begünstigtenportal sendet, ist außerdem verpflichtet, den Antrag aus dem Begünstigtenportal auszudrucken, zu unterschreiben und in Papierform mit Anlagen (mit den erforderlichen Unterschriften) an die zuständige Behörde zu übermitteln.
6. Um einen Antrag über die Website „gov.pl“ einzureichen, füllt der Antragsteller den Antrag auf der auf dieser Website angegebenen Website aus und unterzeichnet ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einer vertrauenswürdigen Signatur und sendet ihn über die angegebene Website an den entsprechenden ePUAP-Posteingang an den designierten ePUAP-Posteingang. In diesem Fall sind dem Antrag Anlagen in elektronischer Form (Scans mit den erforderlichen Unterschriften) beizufügen.
7. Kann der Antragsteller den Antrag nicht elektronisch einreichen, darf er den Antrag mit Anlagen nur in Papierform einreichen. Aufgrund der „selbstzählenden“ Felder wird empfohlen, den Antrag (auch wenn er nur in Papierform eingereicht wird) über das aktive Formular auszufüllen.

Erleichterung bei der Thermomodernisierung

Was ist das?

Abzug von Einnahmen (Einnahmen) von Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Thermomodernisierungsprojekten.

Für was?

Finanzierung des Ersatzes von kohlebefeuerten Wärmequellen der alten Generation und der Wärmedämmung von Einfamilienhäusern.

Welche Bedingungen?
  • Dokumentation der Ausgaben auf der Grundlage von Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer,
  • Durchführung eines Energieaudits,
  • Das Thermomodernisierungsprojekt muss innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein
  • Erstattung der abgezogenen Beträge bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Für wen?

PIT-Steuerzahler (gemäß Steuertarif 19 % des Steuersatzes, Zahlung einer Pauschale auf das ausgewiesene Einkommen), die Eigentümer oder Miteigentümer von Einfamilienwohngebäuden sind.

Welche Höhe?

23 % der Ausgaben, nicht mehr als 53.000 PLN.

Wer profitiert nicht?

Personen, die andere staatliche Beihilfen für die Durchführung eines Thermo-Modernisierungsprojekts erhalten haben, Eigentümer von Wohnungen, die Entlastung wird nicht in Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern angewendet.

Kontaktdetails

Ruf mich an:
Büro: 726 377 161
Sekretariat: 918 812 621

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